AGB

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die über den Onlineshop unter shop.lm-event.de zwischen LM-Event – Inh. Uwe Lüdge, Ambosteler Weg 4, 31275 Lehrte-Hämelerwald (nachfolgend „LM-Event“ oder „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“ oder „Kunde“) geschlossen werden. 2. Das Angebot umfasst insbesondere die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen, Action Games, XXL-Spielen und weiterer Eventausstattung sowie – soweit beim jeweiligen Artikel angegeben – Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Bedienung oder Beaufsichtigung durch LM-Event. 3. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 4. Individuelle Vereinbarungen zwischen LM-Event und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn LM-Event ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. §2 Online-Bestellung und Vertragsabschluss 1. Die Darstellung der Mietartikel und Leistungen im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot von LM-Event dar. 2. Der Kunde wählt den gewünschten Artikel, den Veranstaltungstermin bzw. Mietzeitraum, die angebotene Mietdauer und gegebenenfalls weitere Optionen aus und legt diese in den Warenkorb. 3. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und berichtigen. Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Artikel und Leistungen ab. 4. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung durch LM-Event zustande. Eine rein technische Eingangs- oder Zahlungsbestätigung stellt nur dann bereits die Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird. 5. Kann eine Bestellung ausnahmsweise nicht angenommen werden, informiert LM-Event den Kunden unverzüglich. Bereits eingezogene Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet und bereits reservierte Kautionen freigegeben. 6. Für Art und Umfang des Vertrages sind die Angaben auf der jeweiligen Artikelseite, die im Bestellvorgang ausgewählten Daten und Optionen sowie die Buchungsbestätigung maßgeblich. §3 Mietzeit, Mietdauer und Nachtzuschlag A. Mietartikel zur Selbstabholung 1. Bei Mietartikeln zur Selbstabholung beginnt der reguläre Mietzeitraum am gebuchten Nutzungstag um 08:00 Uhr und endet am selben Tag um 20:00 Uhr. Bei mehrtägigen Buchungen gelten die im Shop ausgewählten Nutzungstage. 2. Eine frühere Rückgabe führt nicht zu einer anteiligen Erstattung des Mietpreises. 3. Wünscht der Mieter eine spätere Rückgabe als 20:00 Uhr, muss diese vorab mit LM-Event vereinbart werden. Für jede zusätzlich vereinbarte Stunde nach 20:00 Uhr werden 10 % des Mietpreises des betreffenden Mietartikels pro zusätzlicher Stunde berechnet. 4. Die Kaution, Liefer- und Anfahrtskosten sowie sonstige Zusatzleistungen werden nicht in die Berechnungsgrundlage des 10-%-Zuschlags einbezogen. 5. Eine Verlängerung ist nur bei Verfügbarkeit und nach Zustimmung von LM-Event möglich. Ein Anspruch auf eine spätere Rückgabe besteht nicht. B. Von LM-Event gelieferte Mietartikel und Eventmodule 6. Bei Artikeln, die laut Artikelbeschreibung durch LM-Event geliefert werden, beginnt der Miet- bzw. Leistungszeitraum mit der bei der Buchung ausgewählten Startzeit. 7. Je nach Artikel können Miet- bzw. Aktionszeiträume von 3 Stunden, 6 Stunden oder 8 Stunden angeboten werden. Maßgeblich ist die bei der Bestellung ausgewählte und in der Buchungsbestätigung angegebene Dauer. 8. Der gebuchte Zeitraum endet nach Ablauf der vereinbarten Stundenzahl. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Mieters oder des Veranstaltungsortes stammen, verlängern den gebuchten Zeitraum nicht. 9. Eine Verlängerung vor Ort ist nur nach Zustimmung von LM-Event und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Zusätzliche Kosten werden vor der Verlängerung mitgeteilt. C. Nachtzuschlag ab 18:00 Uhr 10. Für gebuchte Leistungs- oder Einsatzzeiten, die ganz oder teilweise ab 18:00 Uhr liegen, kann der für den jeweiligen Artikel ausgewiesene Nachtzuschlag anfallen. 11. Die konkrete Höhe des Nachtzuschlags wird auf der Artikelseite bzw. spätestens im Warenkorb oder Checkout vor Abschluss der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt. Der ausgewiesene Zuschlag ist Bestandteil des Gesamtpreises. §4 Preise, Zahlung und Kaution 1. Es gelten die im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise und Zusatzkosten. 2. Der Gesamtpreis einschließlich gebuchter Zusatzleistungen, Liefer- oder Anfahrtskosten, Nachtzuschlägen sowie einer gegebenenfalls erforderlichen Kaution wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt. 3. Die Zahlung erfolgt über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit im Bestellvorgang nichts Abweichendes ausgewiesen ist, ist der angezeigte Zahlbetrag im Rahmen der Online-Buchung vollständig zu entrichten. Kaution 4. Für entsprechend gekennzeichnete Mietartikel wird eine Kaution erhoben. Ob und in welcher Höhe eine Kaution anfällt, wird bei dem jeweiligen Artikel und im Bestellvorgang ausgewiesen. 5. Bei den entsprechend gekennzeichneten Selbstabhol-Artikeln beträgt die Kaution grundsätzlich 50,00 € je Artikel, sofern auf der Artikelseite nichts Abweichendes angegeben ist. 6. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für berechtigte Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust, fehlendem Zubehör, außergewöhnlicher Verschmutzung, nicht ordnungsgemäßer Verpackung oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Pflichtverletzungen. 7. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe sowie Prüfung des Mietgegenstandes wird die Kaution erstattet bzw. eine Zahlungsreservierung freigegeben. Berechtigte Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden; ein verbleibender Restbetrag wird zurückerstattet. 8. Übersteigen berechtigte Ansprüche die Kaution, bleibt LM-Event berechtigt, den darüber hinausgehenden Betrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend zu machen. §5 Selbstabholung, Lieferung und Rückgabe Selbstabholung 1. Als Selbstabholung gekennzeichnete Mietartikel werden vom Mieter am vereinbarten Abholort abgeholt und nach Ende der Mietzeit dorthin zurückgebracht. 2. Die reguläre Abholung ist am gebuchten Nutzungstag ab 08:00 Uhr möglich. Die Rückgabe muss spätestens bis 20:00 Uhr erfolgen, sofern keine spätere Rückgabe nach § 3 ausdrücklich mit LM-Event vereinbart wurde. 3. Der Mieter ist für einen geeigneten und sicheren Transport der Mietgegenstände verantwortlich. 4. Der Mieter soll den Mietgegenstand bei Übernahme auf erkennbare Schäden und fehlendes Zubehör prüfen und erkennbare Abweichungen LM-Event unverzüglich mitteilen. Lieferung durch LM-Event 5. Bei Artikeln, die laut Artikelbeschreibung durch LM-Event geliefert und abgeholt werden, erfolgt die Bereitstellung am bei der Bestellung angegebenen Veranstaltungsort. 6. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die in der Artikelbeschreibung genannten Voraussetzungen, insbesondere geeignete Zufahrt, ausreichender Platz, geeigneter Untergrund und erforderliche Stromanschlüsse, vorhanden sind. 7. Soweit bei einem Artikel für Entladen, Aufbau oder Abbau Mitwirkung bzw. Helfer des Mieters ausdrücklich verlangt werden, sind diese zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. 8. Vom Mieter zu vertretende Verzögerungen bei Zufahrt, Aufbau oder Inbetriebnahme verlängern die gebuchte Miet- oder Einsatzzeit nicht. Verspätete Rückgabe 9. Wird ein Selbstabhol-Artikel ohne vorherige Vereinbarung nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückgegeben, kann LM-Event die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten und einen nachweislich entstandenen Nutzungsausfall geltend machen. Eine zuvor vereinbarte Verlängerung richtet sich nach § 3. §6 Nutzung, Aufbau, Betrieb und Sicherheitsvorgaben 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den von LM-Event bzw. dem Hersteller vorgegebenen Bedienungs-, Aufbau-, Pack- und Sicherheitshinweisen zu verwenden. 2. Bei Mietgegenständen, die vom Mieter selbst aufgebaut werden, ist der Mieter für einen ordnungsgemäßen Aufbau, eine ausreichende Sicherung und die laufende Kontrolle des sicheren Zustands verantwortlich. 3. Insbesondere Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule sind entsprechend den Vorgaben zu verankern. Wetter-, Wind- und sonstige Sicherheitsvorgaben sind während der gesamten Nutzung einzuhalten. 4. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die bereitgestellte Stromversorgung, Veranstaltungsfläche und sonstige Infrastruktur für den Mietgegenstand geeignet sind. 5. Veränderungen, Reparaturen, das Öffnen technischer Bauteile oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand sind ohne vorherige Zustimmung von LM-Event nicht zulässig. 6. Wird eine Beschädigung, Funktionsstörung oder sonstige Auffälligkeit festgestellt, die eine sichere Nutzung beeinträchtigen könnte, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und LM-Event zu informieren. §7 Beaufsichtigung und Verantwortung während der Nutzung 1. Maßgeblich für die Beaufsichtigung ist die Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Artikels. Eine Betreuung oder Beaufsichtigung durch LM-Event ist nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies bei dem gebuchten Artikel ausdrücklich angegeben ist. 2. Ist in der Artikelbeschreibung keine Betreuung oder Beaufsichtigung durch Personal von LM-Event ausdrücklich angegeben, wird der Mietgegenstand ohne Aufsicht durch LM-Event vermietet. In diesem Fall liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Beaufsichtigung während der gesamten Nutzungszeit beim Mieter. 3. Der Mieter hat bei nicht durch LM-Event beaufsichtigten Mietgegenständen eine geeignete und verantwortliche Aufsicht sicherzustellen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Sicherheits- und Bedienungsvorgaben, zulässige Benutzerzahlen sowie Alters-, Größen- und Gewichtsgrenzen eingehalten werden. 4. Der Mieter hat eine unsachgemäße oder gefährliche Nutzung zu verhindern, unbefugte Nutzung zu unterbinden und den Betrieb bei erkennbaren Gefahren unverzüglich einzustellen. 5. Ist bei dem gebuchten Artikel ausdrücklich angegeben, dass Personal von LM-Event die Bedienung oder Beaufsichtigung übernimmt, erfolgt diese ausschließlich im in der Artikelbeschreibung und Buchungsbestätigung beschriebenen Umfang und während des gebuchten Zeitraums. 6. Das eingesetzte Personal von LM-Event ist berechtigt, Teilnehmer von der Nutzung auszuschließen oder den Betrieb vorübergehend bzw. vollständig einzustellen, wenn eine sichere Durchführung insbesondere wegen des Verhaltens von Teilnehmern, technischer Umstände, ungeeigneter örtlicher Gegebenheiten oder der Wetterlage nicht gewährleistet werden kann. §8 Sorgfaltspflichten und mehrtägige Vermietung 1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während seiner Obhutszeit vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Feuchtigkeit, unsachgemäßer Nutzung und dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. 2. Bei mehrtägigen Buchungen sind Mietgegenstände außerhalb der Nutzungszeiten trocken, sicher und entsprechend den Vorgaben von LM-Event zu lagern bzw. zu sichern. 3. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende Verletzung dieser Pflichten entstehen. §9 Reinigung und Verpackung 1. Mietgegenstände sind sauber und entsprechend der jeweiligen Pack- bzw. Rückgabeanleitung zurückzugeben. 2. Hüpfburgen und andere aufblasbare Eventmodule sind insbesondere von losem Schmutz zu befreien. Verschmutzungen und Farbrückstände sind, soweit nach der jeweiligen Anleitung zulässig, zu entfernen. 3. Sämtliches mitgeliefertes Zubehör ist vollständig zurückzugeben. Mietgegenstände sind entsprechend der Packanleitung zusammenzulegen bzw. aufzurollen und mit den vorgesehenen Spanngurten zu sichern. 4. Bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung kann für den dadurch verursachten zusätzlichen Arbeitsaufwand eine Pauschale von 35,00 € berechnet werden. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. 5. Für erforderliche Nachreinigungen kann LM-Event einen Arbeitsaufwand von 50,00 € je Arbeitsstunde sowie tatsächlich benötigtes Spezialreinigungsmittel mit 25,00 € je angefangenem Liter berechnen. 6. Bei vollständig ungereinigter Rückgabe kann eine Reinigungspauschale von 100,00 € je betroffenem Mietgegenstand berechnet werden. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind. 7. Weitergehende Ansprüche aufgrund außergewöhnlicher oder dauerhaft nicht entfernbarer Verschmutzungen bleiben unberührt, soweit LM-Event einen darüber hinausgehenden Schaden nachweist. §10 Beschädigung, Verlust und Diebstahl 1. Beschädigungen, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind LM-Event unverzüglich mitzuteilen. Ist die Betriebssicherheit beeinträchtigt, darf der Mietgegenstand nicht weiter benutzt werden. 2. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste des Mietgegenstandes und des Zubehörs während seiner Obhutszeit. 3. Im Falle eines Diebstahls ist LM-Event unverzüglich zu informieren. Der Mieter hat auf Verlangen eine polizeiliche Anzeige zu erstatten bzw. bei der Aufklärung mitzuwirken. 4. Kann LM-Event aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens einen nachfolgenden bestätigten Auftrag nicht oder nur eingeschränkt durchführen, kann ein nachweislich entstandener und nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähiger Nutzungsausfall geltend gemacht werden. 5. Eine vorhandene Kaution kann mit berechtigten Ansprüchen verrechnet werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. §11 Stornierung und Auftragsreduzierung durch den Mieter 1. Eine Stornierung oder Reduzierung der Buchung kann über eine hierfür bereitgestellte Funktion des Onlineshops oder in Textform gegenüber LM-Event erklärt werden. 2. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der Stornierung bei LM-Event. Bei mehrtägigen Buchungen gilt der erste gebuchte Nutzungstag als Veranstaltungstermin. 3. Bei einer Stornierung durch den Mieter kann LM-Event bezogen auf den Miet- bzw. Leistungspreis der stornierten Positionen folgende pauschalierte Entschädigung verlangen: Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr 30 Tage oder mehr vor dem Veranstaltungstermin 30 % 21 bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % 7 bis 20 Tage vor dem Veranstaltungstermin 80 % Weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100 % 4. Bei einer teilweisen Stornierung oder Auftragsreduzierung gelten die vorgenannten Prozentsätze entsprechend für den stornierten Teil der Buchung. 5. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass LM-Event durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. 6. LM-Event bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine bereits berechnete Stornopauschale wird auf einen solchen Anspruch angerechnet. Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und Kaution 7. Wurde der Miet- bzw. Leistungspreis bereits bezahlt, wird nur die nach dieser Stornostaffel geschuldete Stornogebühr einbehalten. Der darüber hinaus bereits gezahlte Teil wird automatisch zurückerstattet. 8. Die Kaution ist kein Bestandteil des Mietpreises und wird nicht zur Berechnung oder Begleichung der Stornogebühr verwendet. Eine für einen stornierten Mietgegenstand bereits gezahlte oder reservierte Kaution wird vollständig erstattet bzw. freigegeben. 9. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Rechte des Mieters bleiben von dieser vertraglichen Stornoregelung unberührt. §12 Wetter, Sicherheit und Ausfall einer Veranstaltung 1. Bei nicht durch LM-Event beaufsichtigten Mietgegenständen ist der Mieter dafür verantwortlich, vor und während der Nutzung zu prüfen, ob die sichere Verwendung unter den tatsächlichen Wetter-, Wind- und Platzbedingungen möglich ist. 2. Lassen die Wetter- oder Sicherheitsbedingungen eine sichere Nutzung nicht zu, darf der Mietgegenstand nicht in Betrieb genommen werden bzw. ist die Nutzung unverzüglich einzustellen. 3. Schlechtes Wetter oder die Entscheidung des Mieters, eine Veranstaltung aus wetterbedingten Gründen nicht durchzuführen, führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen nach § 11, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder zwingendes Recht entgegensteht. 4. Bei Artikeln, bei denen Bedienung oder Beaufsichtigung durch LM-Event Bestandteil der Leistung ist, kann LM-Event den Betrieb aus Sicherheitsgründen unterbrechen oder einstellen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. 5. Muss LM-Event eine gebuchte Leistung bereits vor Leistungsbeginn vollständig absagen und wird kein Ersatztermin oder keine gleichwertige Ersatzleistung vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung sowie eine gegebenenfalls hinterlegte Kaution zurückerstattet bzw. freigegeben. 6. Weitergehende Rechte der Parteien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. §13 Widerrufsrecht für Verbraucher 1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. 2. Bei bestimmten termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ob diese Ausnahme auf die konkrete Buchung anwendbar ist, richtet sich nach Art und Inhalt der gebuchten Leistung. 3. Soweit für eine konkrete Buchung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen bzw. eine Widerrufsbelehrung. 4. Das gesetzliche Widerrufsrecht und die freiwillig eingeräumte vertragliche Stornierung nach § 11 sind voneinander zu unterscheiden. Die Stornomöglichkeit nach § 11 kann auch dann bestehen, wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses bereits erloschen ist. §14 Haftung von LM-Event 1. Bei Mietgegenständen, bei denen laut Artikelbeschreibung keine Beaufsichtigung durch LM-Event Bestandteil der Leistung ist, übernimmt LM-Event keine Aufsicht über die Benutzer und keine Verantwortung für die Organisation der Nutzung. Diese Pflichten liegen beim Mieter. 2. LM-Event haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Beaufsichtigung, unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen, Überschreitung vorgegebener Benutzer-, Gewichts- oder Altersgrenzen, eigenmächtige Veränderungen am Mietgegenstand oder sonstige vom Mieter, dessen Aufsichtspersonen, Teilnehmern, Gästen oder Dritten zu vertretende Pflichtverletzungen verursacht werden. 3. LM-Event haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 4. LM-Event haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit LM-Event diese zu vertreten hat, sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von LM-Event auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 6. Im Übrigen ist die Haftung von LM-Event für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 7. Die gesetzlichen Ansprüche des Mieters wegen eines von LM-Event zu vertretenden Mangels des Mietgegenstandes oder einer sonstigen von LM-Event zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt. 8. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LM-Event. §15 Verantwortung und Haftung des Mieters 1. Bei Mietgegenständen ohne ausdrücklich enthaltene Beaufsichtigung durch LM-Event trägt der Mieter während der Nutzungszeit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Aufsicht, Organisation und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. 2. Der Mieter hat geeignete Aufsichtspersonen einzusetzen bzw. die Beaufsichtigung selbst sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sämtliche Nutzungsbeschränkungen und Sicherheitsvorgaben während der gesamten Nutzung eingehalten werden. 3. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgegenstand oder gegenüber Dritten, soweit diese durch eine von ihm zu vertretende Verletzung seiner Betriebs-, Aufsichts-, Organisations-, Sicherheits- oder Sorgfaltspflichten verursacht werden. 4. Werden Dritte aufgrund eines vom Mieter schuldhaft zu vertretenden Umstandes Ansprüche gegen LM-Event geltend machen, stellt der Mieter LM-Event im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen von diesen Ansprüchen frei. 5. Die Freistellung gilt nicht, soweit LM-Event den betreffenden Schaden selbst zu vertreten hat. §16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden. 3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Lehrte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. 4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. §17 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.